Die BLZK informiert - Ihr Zahnarzt berät

Keine Maskenpflicht beim Zahnarzt

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat in Zahnarztpraxen oberste Priorität. Zahnärzte und Praxisteams arbeiten deshalb seit jeher nach hohen Hygienestandards. Die Gefahr, sich in der Zahnarztpraxis mit dem Coronavirus oder anderen Erregern zu infizieren, ist deshalb gering.

Keine generelle Maskenpflicht mehr in der Praxis

Als zusätzliche Schutzmaßnahme während der Coronapandemie bestand für Patientinnen und Patienten in Bayern die Pflicht, in Zahnarztpraxen eine FFP2-Maske beziehungsweise medizinische Gesichtsmaske zu tragen – außer während der Behandlung. Seit dem 8. April 2023 gilt keine generelle Maskenpflicht mehr in Zahnarztpraxen.

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf blzk.de:

Hygiene-, Schutzmaßnahmen und Umgang mit Patienten in der Zahnarztpraxis – blzk.de

Natürlich können Sie aber auch weiterhin freiwillig eine Maske beim Zahnarztbesuch tragen. Damit eine Maske optimal schützen kann, ist es wichtig, sie richtig zu tragenanwendet.

So benutzen Sie eine medizinische oder FFP2-Maske richtig:

  • Waschen Sie sich – wenn möglich – vor dem Gebrauch der Maske die Hände gründlich mit Seife.
  • Fassen Sie die Maske nur an den Bändern an.
  • Tragen Sie die Maske mit den Bändern über beiden Ohren.
  • Achten Sie darauf, dass die Maske gut über Mund, Nase und Wangen passt.
  • Drücken Sie den Metallbügel eng an die Nasenkontur. Das kann auch Brillenträgern gegen das Beschlagen der Brille helfen.
  • Es ist wichtig, dass die Ränder der Maske eng am Gesicht anliegen, damit bei der FFP2-Maske seitlich keine Luft entweichen und eingeatmet werden kann beziehungsweise bei der medizinischen Maske so wenig Luft wie möglich an der Maske vorbei eingeatmet wird.
  • Nehmen Sie die Maske ab oder wechseln Sie sie, sobald sie durchfeuchtet oder nass geworden ist.
  • Fassen Sie beim Abnehmen der Maske möglichst nur die Bänder und nicht den Vliesstoff an.

Stand: 04.04.2023

VOILA_REP_ID=C1257FBC:002D4540