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Die Weisheitszahn-OP

Die Weisheitszahnentfernung ist ein Routineeingriff, der ambulant vorgenommen wird. Vollständig herausgewachsene Weisheitszähne lassen sich, wie andere Zähne auch, ganz normal extrahieren. Liegt der Weisheitszahn noch im Kiefer bzw. unter der Mundschleimhaut, muss er herausoperiert werden.

Vor der Weisheitszahnoperation

Planen Sie Ihre Genesungszeit. Sie werden Kühlpacks benötigen, da bis 36 Stunden nach der OP die betroffenen Stellen von außen gekühlt werden sollen. Organisieren Sie sich jemanden, der Sie nach der Operation abholt, denn Sie dürfen 24 Stunden nach dem Eingriff nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Schmerzmittel erhalten Sie in der Regel von Ihrem Zahnarzt. Um ganz sicher zu gehen, fragen Sie Ihren Zahnarzt, was Sie aus der Praxis mitbekommen oder selbst dabei bzw. zu Hause haben sollten.

Am Tag des Eingriffs

Werden die Weisheitszähne mit einer örtlichen Betäubung durch eine Spritze entfernt, dürfen Sie vorher essen und trinken. Bei einer Vollnarkose oder Lachgassedierung ist es wichtig, dass Sie nüchtern zum vereinbarten Termin erscheinen. Bitte in den sechs Stunden vor der OP nichts mehr essen oder trinken. Sie dürfen aber bis drei Stunden vor der OP ein Glas Wasser zu sich nehmen.

Empfehlenswert ist bequeme Kleidung. Verzichten Sie auf Make-Up, aber putzen Sie Ihre Zähne. Planen Sie genügend Zeit ein. Bei einer Lachgassedierung wird 30 Minuten vor dem Eingriff eine Beruhigungstablette verabreicht. Nehmen Sie keine Schmerz- oder Beruhigungsmittel vorher zu Hause ein. Sollten Sie ein Beruhigungsmittel wünschen, besprechen Sie das mit Ihrem Zahnarzt. Er kann Ihnen eins mit der richtigen Dosierung verabreichen.

Die OP

Die operative Zahnentfernung kann durch einen Zahnarzt, Zahnarzt für Oralchirurgie oder einen Zahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgenommen werden. Sie wird in der Regel unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Bei ängstlichen Patienten kann auf die Lachgassedierung zurückgegriffen werden, die den Patienten beruhigt und seine Wahrnehmung heruntersetzt.

Schwierigere Eingriffe, bei denen die örtliche Betäubung nicht ausreicht, können auch unter Vollnarkose durchgeführt werden. Auch wenn alle vier Zähne auf einmal extrahiert werden sollen, ist die Vollnarkose eine Möglichkeit.

Weisheitszähne werden operativ entfernt, wenn der Zahn noch nicht oder nur teilweise herausgewachsen ist. Das Zahnfleisch wird mittels eines Schnitts geöffnet und zur Seite geklappt, sodass der darunterliegende Zahn bzw. Knochen freigelegt ist.

Sollte der Zahn unterhalb des Knochens liegen, wird der Knochen mit einer kleinen Knochenfräse entfernt, sodass der Kieferknochen eine Öffnung hat, durch die der Zahn extrahiert werden kann. In manchen Fällen muss der Zahn zerteilt werden, um ihn aus dem Kiefer entfernen zu können.

Narkose bei der Weisheitszahnentfernung

Örtliche Betäubung

Die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) ist beim Ziehen der Weisheitszähne zur Schmerzausschaltung ausreichend. Sie schaltet den Schmerz in einem bestimmten Bereich aus, ohne das Bewusstsein der Patienten zu beeinträchtigen. Sie haben keine Schmerzen, hören aber die Geräusche des Eingriffs. Die Kosten der örtlichen Betäubung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Lachgassedierung

Bei der Lachgassedierung wird Lachgas mithilfe einer Maske über die Nase eingeatmet. Es macht euphorisch und schaltet Schmerzen aus. Das Lachgas wird zusammen mit einem Beruhigungsmittel verabreicht, das eine halbe Stunde vor dem Eingriff in der Praxis eingenommen wird.

Die Kombination von Beruhigungsmittel und Lachgas setzt die Wahrnehmung des Patienten herab und entspannt ihn. Trotz Lachgassedierung ist eine örtliche Betäubung mit einer Spritze notwendig, denn die Sedierung mit Lachgas reicht als Schmerzstiller nicht aus. Das Spritzen wird aber durch die Sedierung nicht mehr wahrgenommen.

Vollnarkose oder Sedierung

Die Vollnarkose wird in der Regel bei komplizierten Weisheitszahn-OPs verwendet. Es ist immer ein Anästhesist nötig. Er verabreicht über einen venösen Zugang die Sedierung oder Narkose. Bei einer Sedierung atmet der Patient selbst, bei einer Vollnarkose wird er künstlich beatmet.

Die Kosten der Lachgassedierung, Sedierung und Vollnarkose werden bei einer Weisheitszahnentfernung von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden.

Stand: 15.04.2019

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